Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung vom 25. Juli 2026 · Sven Augstein, Bingen am Rhein

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Bereitstellung der Software „Termido" zwischen Sven Augstein, Kaufhausgasse 6, 55411 Bingen am Rhein (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden.
  2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern erfolgt nicht.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. Der Anbieter stellt dem Kunden Termido für die Dauer des Vertrags über das Internet zur Nutzung bereit (Software as a Service). Termido ist eine Verwaltung für Kindertagesbetreuung und umfasst je nach gebuchtem Paket insbesondere die Verwaltung von Gruppen, Kindern und deren Sorgeberechtigten und Bezugspersonen, Mitteilungen an Eltern, Schließtage, den Personaleinsatz (Gruppenzuordnung, Dienstplan, Abwesenheiten), die Terminvergabe für Elterngespräche samt Benachrichtigungen und Wiedervorlage sowie die Kinderakte mit Formularen und Dokumenten.
  2. Der jeweilige Leistungsumfang ergibt sich aus dem gebuchten Paket gemäß der Leistungs- und Preisübersicht in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung.
  3. Eine Überlassung der Software zum dauerhaften Download oder eine Übertragung des Quellcodes ist nicht geschuldet. Der Anbieter schuldet keine Erstellung individueller Anpassungen, sofern nicht gesondert vereinbart.
  4. Termido trifft keine pädagogischen oder personellen Entscheidungen. Insbesondere Betreuungsschlüssel, Gruppenbildung und Personaleinsatz verantwortet der Kunde: Die Software zeigt Besetzung und Lücken an und macht Vorschläge, sie teilt niemanden ein. Termido ist keine Medizinprodukte-Software; die Angaben zur Mindestbesetzung sind die des Kunden und keine Zusicherung, dass landesrechtliche Vorgaben eingehalten sind.

§ 3 Vertragsschluss und Testphase

  1. Die Darstellung der Pakete auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Der Vertrag kommt durch die Freischaltung des Zugangs durch den Anbieter oder durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung in Textform zustande.
  2. Der Anbieter kann dem Kunden einen kostenlosen Testzugang für 14 Tage einrichten. Die Testphase endet automatisch; sie geht nur dann in ein kostenpflichtiges Abonnement über, wenn der Kunde dies ausdrücklich beauftragt. Während der Testphase besteht kein Anspruch auf Verfügbarkeit oder Datenerhalt.
  3. Der Anbieter darf Testzugänge, die nicht in ein Abonnement übergehen, nach Ablauf von 30 Tagen samt der darin gespeicherten Daten löschen.

§ 4 Leistungsumfang und Verfügbarkeit

  1. Der Anbieter betreibt Termido in einem Rechenzentrum in Deutschland. Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums; für die Internetanbindung des Kunden ist dieser selbst verantwortlich.
  2. Die angestrebte Verfügbarkeit beträgt 99 % im Jahresmittel. Nicht als Ausfallzeit gelten geplante Wartungsarbeiten, die der Anbieter nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchführt und mit angemessenem Vorlauf ankündigt, sowie Störungen aufgrund höherer Gewalt oder aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat.
  3. Der Anbieter entwickelt Termido laufend weiter. Er darf Funktionen ändern oder ergänzen, solange der vertraglich geschuldete Leistungsumfang dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird. Wesentliche Einschränkungen berechtigen den Kunden zur Kündigung zum Zeitpunkt der Änderung.
  4. Der Anbieter erstellt regelmäßig Sicherungskopien. Diese dienen der Wiederherstellung im Störungsfall und ersetzen keine eigene Datensicherung des Kunden, soweit dieser Daten außerhalb von Termido benötigt.

§ 5 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, gibt sie nicht an Dritte weiter und richtet für jede zugriffsberechtigte Person ein eigenes Benutzerkonto ein. Er informiert den Anbieter unverzüglich, wenn der Verdacht besteht, dass Zugangsdaten Unbefugten bekannt geworden sind.
  2. Der Kunde ist für die Inhalte verantwortlich, die er in Termido einstellt oder über Termido versendet. Er stellt sicher, dass er zur Verarbeitung der von ihm eingestellten personenbezogenen Daten berechtigt ist. Insbesondere holt er die erforderlichen Einwilligungen der Sorgeberechtigten selbst ein und dokumentiert sie — etwa für den SMS-Versand und für den Elternbrief. Für Betriebsmitteilungen (z. B. „Heute geschlossen") ist die Rechtsgrundlage regelmäßig die Erfüllung des Betreuungsvertrags; auch das prüft der Kunde in eigener Verantwortung.
  3. Der Kunde nutzt Termido nicht für unaufgeforderte Werbung. Der Versand von Nachrichten über Termido an Personen, die dem widersprochen haben oder für die keine erforderliche Einwilligung vorliegt, ist untersagt.
  4. Der Kunde prüft die Angaben in seiner Übersicht eigenverantwortlich und trifft organisatorische Vorkehrungen für den Fall einer vorübergehenden Nichtverfügbarkeit der Software.
  5. Verletzt der Kunde diese Pflichten schuldhaft, stellt er den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die Preise des gebuchten Pakets nach der Leistungs- und Preisübersicht, gestaffelt nach der Zahl der betreuten Kinder je Einrichtung. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Für die Einrichtung des Zugangs und die Übernahme der Stammdaten (Startpaket) gilt der in der Preisübersicht ausgewiesene einmalige Betrag; in den Paketen Plus und Komplett ist er enthalten.
  2. Maßgeblich für die Preisstufe ist die Zahl der aktiv geführten Kinder der Einrichtung. Die Stufe ändert sich erst, wenn diese Zahl an drei aufeinanderfolgenden Monatsersten oberhalb oder unterhalb der bisherigen Stufe liegt; die neue Stufe gilt ab der folgenden Abrechnungsperiode.
  3. Die Vergütung ist im Voraus für die jeweilige Abrechnungsperiode fällig. Bei Jahreszahlung wird der Jahresbetrag zu Beginn der Laufzeit in Rechnung gestellt. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar.
  4. SMS sind in den Paketen nicht enthalten und werden nach Verbrauch abgerechnet: als Guthaben in den in der Preisübersicht ausgewiesenen SMS-Paketen, das nicht verfällt, oder nachträglich zu dem dort ausgewiesenen Stückpreis. Der Anbieter darf den SMS-Versand aussetzen, sobald in einer Abrechnungsperiode die in der Preisübersicht genannte Obergrenze erreicht ist; über das Erreichen informiert er den Kunden.
  5. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, darf der Anbieter nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Fristsetzung den Zugang sperren. Die Zahlungspflicht bleibt hiervon unberührt. Gespeicherte Daten gehen durch eine Sperre nicht verloren.
  6. Der Anbieter darf die Preise einmal jährlich zum Beginn des Kita-Jahres (1. August) mit einer Ankündigungsfrist von acht Wochen anpassen, höchstens jedoch im Maß der Veränderung des Verbraucherpreisindex für Deutschland (Statistisches Bundesamt) seit der letzten Anpassung oder dem Vertragsbeginn. Für Verträge, die im Kita-Jahr 2026/27 geschlossen werden, gilt der vereinbarte Preis für 24 Monate ab Vertragsbeginn unverändert. Erhöht sich der Preis, kann der Kunde den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung mit Wirkung zu diesem Zeitpunkt kündigen; hierauf weist der Anbieter in der Ankündigung hin.
  7. Gegen Forderungen des Anbieters kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag läuft bei monatlicher Zahlweise einen Monat und verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, sofern er nicht zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
  2. Bei Jahreszahlung beträgt die Laufzeit zwölf Monate ab dem vereinbarten Beginn, in der Regel dem Beginn des Kita-Jahres (1. August). Sie verlängert sich jeweils um zwölf Monate, wenn nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird.
  3. Ein Wechsel in ein höheres Paket ist jederzeit möglich und wird anteilig berechnet; ein Wechsel in ein niedrigeres Paket wird zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode wirksam. Daten aus Funktionen, die im niedrigeren Paket nicht enthalten sind — insbesondere Dienstpläne, Arbeitszeitnachweise und Urlaubskonten —, bleiben für den Kunden lesbar und exportierbar; bearbeiten lassen sie sich erst wieder nach einem Wechsel in das entsprechende Paket.
  4. Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail an kontakt@mytermido.de).
  5. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung erheblich gegen § 5 verstößt oder mit zwei aufeinanderfolgenden Zahlungen in Verzug ist.
  6. Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden dessen Daten auf Anforderung in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zur Verfügung. Die Anforderung ist innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende zu stellen. Danach löscht oder anonymisiert der Anbieter die Daten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

§ 8 Datenschutz

  1. Verarbeitet der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, gilt ergänzend der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Er ist in jedem Paket ohne Aufpreis enthalten und wird mit dem Hauptvertrag geschlossen.
  2. Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die in Termido verarbeiteten Endkundendaten ist der Kunde. Der Anbieter verarbeitet diese Daten ausschließlich weisungsgebunden.
  3. Für die Verarbeitung der Daten des Kunden selbst gilt die Datenschutzerklärung.

§ 9 Nutzungsrechte

  1. Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, Termido im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.
  2. Der Kunde darf die Software nicht zurückentwickeln, vervielfältigen oder Dritten zur Nutzung überlassen; § 69e UrhG bleibt unberührt. Die Nutzung durch verbundene Unternehmen oder weitere Standorte bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
  3. An den vom Kunden eingestellten Daten und Inhalten erwirbt der Anbieter keine Rechte über das für die Leistungserbringung erforderliche Maß hinaus.

§ 10 Gewährleistung

  1. Der Anbieter gewährleistet die vertragsgemäße Nutzbarkeit von Termido während der Vertragslaufzeit. Es gilt Mietrecht; § 536a Abs. 1 BGB (verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel) wird abbedungen.
  2. Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in nachvollziehbarer Form an und unterstützt den Anbieter im zumutbaren Umfang bei der Eingrenzung.
  3. Unerhebliche Beeinträchtigungen der Nutzbarkeit gelten nicht als Mangel.

§ 11 Haftung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf — ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlte Nettovergütung.
  3. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für entgangenen Gewinn aus nicht nachbesetzten Terminen.
  4. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
  5. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 12 Änderungen dieser AGB

  1. Der Anbieter darf diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder an Änderungen des Leistungsangebots erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
  2. Änderungen kündigt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform an. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Ankündigung, gelten die Änderungen als angenommen; hierauf weist der Anbieter in der Ankündigung gesondert hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bingen am Rhein, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter darf den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
  3. Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform auf Dritte übertragen.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.