Rechtliches

Vertrag zur Auftragsverarbeitung

nach Art. 28 DSGVO · Fassung vom 5. September 2026

So kommt der Vertrag zustande. Dieser Vertrag ist in jedem Termido-Paket ohne Aufpreis enthalten. Sie erhalten ihn bei der Einrichtung Ihres Zugangs als unterschriftsreifes Dokument mit Ihren Angaben; diese Seite ist die jeweils gültige Fassung zum Nachlesen und Ausdrucken.

Vertragsparteien

Verantwortlicher (nachfolgend „Auftraggeber"):

Einrichtung:

Anschrift:

Vertreten durch:

Auftragsverarbeiter (nachfolgend „Auftragnehmer"):

Sven Augstein
Kaufhausgasse 6
55411 Bingen am Rhein
E-Mail: kontakt@mytermido.de

§ 1 Gegenstand und Dauer des Auftrags

  1. Gegenstand dieses Vertrags ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers im Rahmen der Bereitstellung und des Betriebs der Software „Termido" (nachfolgend „Hauptvertrag").
  2. Die Dauer dieses Vertrags entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags. Die Pflichten zur Löschung und zur Verschwiegenheit bestehen darüber hinaus fort.
  3. Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und dem Hauptvertrag gehen die Regelungen dieses Vertrags vor, soweit es die Verarbeitung personenbezogener Daten betrifft.

§ 2 Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung

Art und Zweck: Speicherung, Organisation, Auslesen, Verwendung, Übermittlung an die betroffene Person und Löschung personenbezogener Daten zum Zweck der Verwaltung der Kindertagesbetreuung. Das umfasst: die Aufnahme und Verwaltung betreuter Kinder samt ihrer Sorgeberechtigten und weiteren Bezugspersonen, die Zuordnung zu Betreuungsgruppen, Mitteilungen an Eltern (etwa zu Schließungen oder als Elternbrief), die Verwaltung von Schließtagen, die Planung des Personaleinsatzes (Gruppenzuordnung, Dienstplan, Abwesenheiten) sowie — je nach gebuchtem Paket — die Terminvergabe für Elterngespräche samt Benachrichtigungen und Wiedervorlage und die Führung einer Kinderakte mit Formularen und Dokumenten.

Kategorien betroffener Personen:

Arten der verarbeiteten Daten:

KategorieBeispiele
Stammdaten des KindesVor- und Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht, Aufnahmedatum, Profilfoto
Weitere Angaben zum KindStaatsangehörigkeit, zu Hause gesprochene Sprachen, Ernährungsform, Hinweise der Einrichtung — jeweils, soweit der Auftraggeber sie erhebt
BezugspersonenVerknüpfung Kind ↔ Person mit Eigenschaft (sorgeberechtigt, abholberechtigt, Notfallkontakt), Rangfolge für die Anrufreihenfolge, Notiz
Stamm- und Kontaktdaten der BezugspersonenVor- und Nachname, Geschlecht, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon- und Mobilnummer
BetreuungsdatenGruppenzugehörigkeit des Kindes mit Zeitraum, Betreuungsform der Gruppe, Schließtage der Einrichtung
PersonaldatenZuordnung zu Gruppen mit Rolle, Zeitraum und Angabe, ob Stammgruppe oder Vertretung; Dienstzeiten je Wochentag mit Gültigkeitszeitraum; dienstliche E-Mail-Adresse und Mobilnummer
Abwesenheiten von BeschäftigtenZeitraum, Grund (krank, Urlaub, Fortbildung, sonstiges) und freiwillige Notiz. ⚠️ Der Grund „krank" ist ein Gesundheitsdatum im Sinne des Art. 9 DSGVO — siehe Absatz unten.
TermindatenGesprächsart, Zeitpunkt, zuständige Person, Status, Notizen, betroffenes Kind
MitteilungenBetreff und Text, Anlass, gewählter Empfängerkreis, Anhänge, geplanter Sendezeitpunkt, Zahl der erreichten Personen
EinwilligungsdatenErteilung und Widerruf je Kanal und Zweck, Zeitpunkt, Quelle — fortlaufend und ohne Löschung der Historie
KommunikationsdatenVersandprotokolle zu E-Mail und SMS mit Empfängeradresse, Betreff, Zustellstatus und — bei unterlassenem Versand — dem Grund; Rückmeldungen des Versanddienstleisters (zugestellt, unzustellbar)
Aktendaten (paketabhängig)Formularantworten, Notizen, Dokumente und Fotos, Unterschriften
Nutzungsdaten der BeschäftigtenAnmeldeadresse, Rolle, Aktivitätsstatus, Anmeldezeitpunkte und Fehlversuche, Protokoll sicherheitsrelevanter Aktionen mit handelnder Person

Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) fallen an zwei Stellen an, und der Auftragnehmer weist ausdrücklich auf beide hin:

  1. Beim Kind. Soweit der Auftraggeber in Formularen Gesundheitsangaben erhebt — etwa Allergien, Medikamente, ärztlich veranlasste Kostformen —, verarbeitet der Auftragnehmer diese ausschließlich verschlüsselt und ausschließlich weisungsgebunden. Der Auftraggeber entscheidet allein, welche Felder er erhebt und als sensibel kennzeichnet. Angaben zu Religion oder Herkunft, die sich aus Sprache oder Staatsangehörigkeit ableiten ließen, erhebt Termido nicht von sich aus.
  2. Bei Beschäftigten. Der Abwesenheitsgrund „krank" ist eine Angabe zur Gesundheit. Er wird bewusst ohne Diagnose und ohne Krankheitsbezeichnung geführt und ist innerhalb der Einrichtung für alle Beschäftigten sichtbar, weil sich Vertretung sonst nicht planen lässt. Der Auftraggeber prüft in eigener Verantwortung, ob diese Sichtbarkeit für seinen Betrieb zulässig ist, und ob eine Mitbestimmung zu beteiligen ist.
  3. In Mitteilungen. E-Mails und SMS gehen über die Versanddienstleister aus Anlage 2, deren Verträge besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO ausschließen. Der Auftraggeber setzt deshalb in Mitteilungen, Elternbriefe und deren Anhänge keine Gesundheitsangaben zu einzelnen Kindern oder Beschäftigten (§ 6 Nr. 6); die Anwendung weist beim Verfassen darauf hin. Eine Information an alle Eltern ohne Personenbezug — etwa der Hinweis auf Läusebefall in einer Gruppe — ist davon nicht betroffen.

§ 3 Weisungsrecht des Auftraggebers

  1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers, es sei denn, er ist nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten zur Verarbeitung verpflichtet. In diesem Fall teilt er dem Auftraggeber diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das Recht dies nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.
  2. Die Konfiguration der Anwendung durch den Auftraggeber — insbesondere die Einstellungen zu Benachrichtigungen, Empfängerkreisen von Mitteilungen, Wiedervorlagen und Aufbewahrungsfristen sowie die Auswahl der erhobenen Formularfelder — gilt als Weisung. Weisungen im Einzelfall erfolgen in Textform an die in § 12 genannte Kontaktadresse.
  3. Ist der Auftragnehmer der Auffassung, dass eine Weisung gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, weist er den Auftraggeber unverzüglich darauf hin. Er darf die Ausführung aussetzen, bis der Auftraggeber die Weisung bestätigt oder ändert.

§ 4 Pflichten des Auftragnehmers

  1. Vertraulichkeit. Der Auftragnehmer verpflichtet alle mit der Verarbeitung betrauten Personen zur Vertraulichkeit, soweit diese nicht bereits einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Die Verpflichtung wirkt über das Ende der Tätigkeit hinaus.
  2. Sicherheit der Verarbeitung. Der Auftragnehmer trifft die in Anlage 1 beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO und hält sie während der Vertragslaufzeit aufrecht. Er darf sie weiterentwickeln, solange das vereinbarte Schutzniveau nicht unterschritten wird.
  3. Unterstützung. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber im Rahmen des Zumutbaren bei der Erfüllung der Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO, insbesondere bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und bei Meldungen an die Aufsichtsbehörde.
  4. Datenschutzverletzungen. Der Auftragnehmer meldet dem Auftraggeber jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Kenntniserlangung, in Textform. Die Meldung enthält, soweit bekannt, Art der Verletzung, betroffene Datenkategorien und Personenzahl, wahrscheinliche Folgen und ergriffene Gegenmaßnahmen.
  5. Kontaktstelle. Ansprechpartner für den Datenschutz beim Auftragnehmer ist Sven Augstein, erreichbar unter kontakt@mytermido.de.
  6. Ort der Verarbeitung. Die Verarbeitung findet in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum statt. Der jeweilige Ort ist in Anlage 2 für jeden Unterauftragsverarbeiter angegeben. Bei einem Unterauftragsverarbeiter — Brevo, Versand von E-Mails — kann im Rahmen von Support und Wartung ein Zugriff aus einem Drittland erfolgen; dies ist in Anlage 2 ausgewiesen. Grundlage sind die Standardvertragsklauseln nach Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO sowie, für die Vereinigten Staaten, der Angemessenheitsbeschluss zum EU-US Data Privacy Framework. Eine darüber hinausgehende Verarbeitung in einem Drittland erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers und nur unter den Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO.

§ 5 Unterauftragsverarbeiter

  1. Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer die allgemeine Genehmigung, weitere Auftragsverarbeiter hinzuzuziehen. Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses eingesetzten Unterauftragsverarbeiter sind in Anlage 2 aufgeführt und genehmigt.
  2. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber mindestens vier Wochen vorher in Textform über die beabsichtigte Hinzuziehung oder Ersetzung eines Unterauftragsverarbeiters. Der Auftraggeber kann innerhalb von zwei Wochen ab Zugang aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen. Widerspricht er, darf jede Partei den Hauptvertrag zum geplanten Wechseltermin kündigen.
  3. Der Auftragnehmer verpflichtet Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf ein Schutzniveau, das dem dieses Vertrags entspricht, und bleibt dem Auftraggeber gegenüber für deren Verhalten verantwortlich.
  4. Nebenleistungen, die der Auftragnehmer bei Dritten in Anspruch nimmt und die keine Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers zum Gegenstand haben (z. B. Telekommunikation, Reinigung), gelten nicht als Unterauftragsverarbeitung.

§ 6 Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung und für die Wahrung der Rechte betroffener Personen verantwortlich. Er beurteilt die Zulässigkeit der Verarbeitung und erteilt die erforderlichen Weisungen.
  2. Er holt die erforderlichen Einwilligungen selbst ein, dokumentiert sie und pflegt Widerrufe unverzüglich in der Anwendung nach. Das betrifft insbesondere den SMS-Versand und den Elternbrief. Für Betriebsmitteilungen (etwa „Heute geschlossen") sieht die Anwendung bewusst keine Einwilligung und keinen Abmeldelink vor, weil sie der Erfüllung des Betreuungsvertrags dienen; ob diese Einordnung für seinen Betrieb trägt, beurteilt der Auftraggeber.
  3. Er beurteilt, ob er für die Verarbeitung eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO durchführen muss. Bei Daten von Kindern und bei Gesundheitsangaben liegt das nahe; der Auftragnehmer unterstützt nach § 4 Nr. 3, entscheidet aber nicht.
  4. Er benennt eine Ansprechperson für Datenschutzfragen und teilt dem Auftragnehmer Änderungen unverzüglich mit.
  5. Er hält Zugangsdaten geheim und beschränkt die Berechtigungen seiner Beschäftigten auf das erforderliche Maß; die Anwendung stellt hierfür ein Rollenmodell bereit.
  6. Er setzt in Mitteilungen, Elternbriefen und deren Anhängen keine Gesundheitsangaben oder sonstigen besonderen Kategorien nach Art. 9 DSGVO zu einzelnen Kindern oder Beschäftigten. Die Versanddienstleister nach Anlage 2 sind vertraglich nicht für solche Daten ausgelegt; Angaben zu einem einzelnen Kind gehören in dessen Akte, nicht in den Versand.

§ 7 Rechte betroffener Personen

  1. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei, Anträge betroffener Personen nach Kapitel III der DSGVO zu beantworten.
  2. Wendet sich eine betroffene Person unmittelbar an den Auftragnehmer, leitet er die Anfrage unverzüglich an den Auftraggeber weiter und beantwortet sie nicht selbst.
  3. Der Auftragnehmer berichtigt, löscht oder sperrt Daten ausschließlich nach Weisung des Auftraggebers. Die Anwendung stellt dem Auftraggeber Funktionen zur Auskunft, zur Berichtigung und zur Löschung bzw. Anonymisierung bereit.

§ 8 Nachweise und Kontrollen

  1. Der Auftragnehmer weist die Einhaltung der Pflichten aus diesem Vertrag auf Anfrage nach, insbesondere durch eine aktuelle Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen.
  2. Der Auftraggeber darf sich nach vorheriger Anmeldung mit angemessener Frist während der üblichen Geschäftszeiten von der Einhaltung überzeugen. Kontrollen erfolgen vorrangig durch Auskünfte und Selbstauskünfte; Vor-Ort-Kontrollen sind auf das erforderliche Maß zu beschränken und dürfen den Betrieb nicht unangemessen stören.
  3. Für den Aufwand von Vor-Ort-Kontrollen, die über eine Kontrolle pro Kalenderjahr hinausgehen und nicht durch einen konkreten Anlass veranlasst sind, kann der Auftragnehmer eine angemessene Vergütung verlangen.

§ 9 Löschung und Rückgabe

  1. Nach Beendigung des Hauptvertrags löscht oder anonymisiert der Auftragnehmer alle im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten innerhalb von 30 Tagen, sofern der Auftraggeber nicht vorher die Herausgabe verlangt und soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
  2. Auf Verlangen stellt der Auftragnehmer die Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format bereit.
  3. Die Löschung einer Einrichtung entfernt die Daten in der Datenbank vollständig und räumt zusätzlich die hochgeladenen Dateien vom Datenträger. Sie ist innerhalb der Anwendung nicht umkehrbar.
  4. Erhalten bleibt ausschließlich ein Nachweis der Löschung: Name und Kennung der Einrichtung, Zeitpunkt, das löschende Konto und eine Zählung dessen, was entfernt wurde. Er enthält keine Daten betroffener Personen. Ohne diesen Nachweis wäre die Löschung nicht belegbar, weil das Protokoll der Einrichtung mit ihr verschwindet.
  5. Sicherungskopien werden im Zuge der regulären Rotation überschrieben. Bis dahin bleiben sie ausschließlich für Wiederherstellungszwecke gesperrt.
  6. Die Löschung wird auf Anforderung in Textform bestätigt.

§ 10 Haftung

Für die Haftung gilt Art. 82 DSGVO. Im Innenverhältnis gelten ergänzend die Haftungsregelungen des Hauptvertrags, soweit sie zwingenden datenschutzrechtlichen Vorgaben nicht entgegenstehen.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
  2. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  3. Es gilt deutsches Recht.

Anlage 1 — Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

Vertraulichkeit

Integrität

Verfügbarkeit und Belastbarkeit

Verfahren zur Überprüfung und Bewertung

Anlage 2 — Genehmigte Unterauftragsverarbeiter

UnternehmenLeistungOrt
netcup GmbH, Daimlerstraße 25, 76185 Karlsruhe Bereitstellung und Betrieb der Serverinfrastruktur Deutschland und Österreich
Brevo GmbH, Köpenicker Str. 126, 10179 Berlin, Deutschland (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 133191) Versand von E-Mails an Sorgeberechtigte und Beschäftigte, Rückmeldungen zum Zustellstatus Europäische Union; Support und Wartung auch USA und Indien (Standardvertragsklauseln bzw. EU-US Data Privacy Framework)
Hetzner Online GmbH, Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen (Amtsgericht Ansbach, HRB 6089) Verschlüsselte Sicherung außer Haus (Datenbank und hochgeladene Dateien) Deutschland (Falkenstein)
seven communications GmbH & Co. KG, Willestraße 4–6, 24103 Kiel (Amtsgericht Kiel, HRA 11707 KI) Versand von SMS an Sorgeberechtigte und Beschäftigte, Rückmeldungen zum Zustellstatus Deutschland

Weitere Unterauftragsverarbeiter setzen wir derzeit nicht ein. Vor der Aufnahme eines weiteren Unterauftragsverarbeiters informieren wir den Auftraggeber nach § 6 dieses Vertrages.

Unterschriften

Ort, Datum:

Auftraggeber (Verantwortlicher)
Sven Augstein (Auftragnehmer)