Auskunft und Löschung
- Die Auskunft nach Art. 15 kommt als zwei Dateien: eine maschinenlesbare und eine zum Lesen
- Die Datei ist selbst schützenswert — sie gehört nicht in eine unverschlüsselte Mail
- Eine Person wird anonymisiert, nicht gelöscht: Protokollzeilen bleiben als Nachweis, der Personenbezug geht
- Die letzte sorgeberechtigte Person eines betreuten Kindes lässt sich nicht entfernen